Unsere große Lieferkette kommt mit vielen Menschen in Berührung und jeder von ihnen hat das Recht, unter sicheren und fairen Bedingungen zu arbeiten. Wir suchen aktiv nach Problemfeldern, die die Würde oder die Menschenrechte eines Arbeiters beeinträchtigen könnten, und verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz, wenn wir solche Fälle finden. Wir freuen uns, dass wir jedes Jahr immer weniger Fälle finden, da bei unserer Lieferkette immer erfahrener werden und unsere Partnerschaft mit unseren Lieferanten weiter ausbauen.
2015 haben wir das erforderliche Mindestalter von Arbeitern in unserer Lieferkette gemäß den Empfehlungen des ETI Base Code und in Übereinstimmung mit den ILO-Standards angehoben. Alle Arbeiter müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um in einem Produktionsbereich eines Lieferanten anwesend sein zu dürfen oder hier zu arbeiten. Wenn junge Arbeiter (zwischen 16 und 18 Jahren) angestellt werden, müssen die Lieferanten alle relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der zeitlichen Beschränkung der Arbeitszeiten, Gefahrstoffeinschränkungen und Gesundheitschecks.
Wenn wir herausfinden, dass in unserer Lieferkette Minderjährige beschäftigt werden, wird das Kind unverzüglich aus der Fabrik geholt. Um die Minderjährigen davon abzuhalten, sich anderweitig einen Arbeitsplatz zu suchen, werden monatliche Zahlungen in Höhe des vom Lieferanten bezahlten Mindestlohns bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestarbeitsalters ausgezahlt. Erst dann sollte der betreffenden Person die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder anstellen zu lassen.
Wir verlangen auch, dass der Lieferant den Familien eine Entschädigung für Vorsorgeuntersuchungen, Transportmittel und Unterbringung der Verwandten eines Kindes zahlt, damit sie sie nach Hause zurückholen. Wenn das Kind am Unterricht teilnehmen möchte, muss der Lieferant die Schulgebühren bezahlen, bis das Kind das erforderliche Mindestarbeitsalter erreicht hat.
2019 und 2020 wurden fünf Fälle ermittelt, bei denen maßgebliche Risiken im Zusammenhang mit Vorfällen von Kinderarbeit in den Produktionsstätten in Betracht gezogen wurden. Gemäß der Wiedergutmachungsrichtlinie von C&A wurden Verträge zwischen der von C&A nominierten Organisation und den Lieferanten geschlossen, um die Erziehung des Kindes und eine Mindestlohnzahlung bis zum Alter von 16 Jahren zu gewährleisten. Alle fünf Fälle wurden in nicht genehmigten Unterauftragsfabriken entdeckt. Abhängig von Land und Thema arbeitet C&A mit verschiedenen nominierten sozialen Organisationen zusammen, um Verbesserungen herbeizuführen, von denen die Arbeiter, Familien und Kinder profitieren, zum Beispiel, wenn in einer der Produktionsstätten das Risiko von minderjährigen Arbeitern aufgedeckt wird.
Wir arbeiten mit lokalen NGOs wie dem Centre for Child-Rights and Corporate Social Responsibility (CCR CSR) in China und Südostasien, Sheva in Bangladesch, Çagdas Yasami Destekleme Dernegi (Association for the Support of Contemporary Living) in der Türkei und Save the Children in Mexiko zusammen, um sicherzustellen, dass minderjährige Arbeiter unterstützt werden und wir den Wiedergutmachungsprozess begleiten. In anderen Produktionsländern suchen wir NGOs, die sich besser um die Bedürfnisse von Kindern kümmern und die Wiedergutmachungsprozesse begleiten können. In der Zwischenzeit übernehmen unsere Teams vor Ort die Verantwortung für die Sicherstellung der Erfüllung der Wiedergutmachung.
Unsichtbar und oftmals unerreichbar sind schätzungsweise 45,8 Millionen Menschen weltweit über alle Branchen hinweg in Situationen der modernen Sklaverei gefangen (Quelle: Global Slavery Index).
Zwangsarbeit gedeiht in Gebieten mit hoher sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit, undurchsichtigen Geschäftspraktiken, schwacher Rechtsstaatlichkeit und hoher Nachfrage nach billigen Arbeitskräften. Um dies zu beenden, arbeiten wir mit der Laudes Foundation zusammen, um tief verwurzelte kulturelle und soziale Normen in Frage zu stellen und die Transparenz innerhalb unserer Lieferkette zu verbessern.
Sichere und faire Arbeitsbedingungen bedeuten, dass die Menschen ihre eigenen Entscheidungen treffen können. Die Arbeiter müssen Anspruch auf Arbeits- und Bewegungsfreiheit haben. Die Arbeit muss freiwillig erfolgen und alle Formen von Leibeigenschaft, Zwangsarbeit oder Gefängnisarbeit sind verboten. Lieferanten und Arbeitsvermittler dürfen nicht die Beschäftigungsfreiheit der Arbeiter einschränken. Es sollte Arbeitern freistehen, bestimmte schädliche Tätigkeiten abzulehnen. Unser Code of Conduct für Lieferanten enthält eine vollständige Übersicht unserer Anforderungen.
Wenn irgendeine Form von Leibeigenschaft, Zwangs- oder Gefängnisarbeit in unserer Lieferkette identifiziert wird, beenden wir die Zusammenarbeit mit der Produktionseinheit sofort und der Lieferant wird strafrechtlich verfolgt. Mit dieser harten Haltung wollen wir die Lieferanten erziehen und die Bedingungen für die Beschäftigten verbessern. 2019 wurden keine Fälle ermittelt, bei denen maßgebliche Risiken im Zusammenhang mit Vorfällen von Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft in den Produktionsstätten bestehen dürften.
Ende 2017 wurde C&A von der Thomson Reuters Foundation für die überzeugende Demonstration von Integrität und Innovation im Aufdecken, Verhindern und Beseitigen von Zwangsarbeit in unserer Lieferkette mit dem prestigeträchtigen „Stop Slavery Award“ ausgezeichnet.
Zusammen mit vier weiteren Marken und der OECD arbeiten wir an der Prävention und Verminderung der schädlichen Auswirkungen von Zwangsarbeit, mit dem Fokus auf der Spinnereibranche im Süden Indiens. Die OECD unterstützt diese Initiative und leistet technische Unterstützung im Rahmen ihrer Sektorarbeit zur Sorgfaltspflicht und für verantwortungsvolle Geschäftstätigkeiten im Bekleidungs- und Schuhsektor.
Im Februar 2019 ging C&A zusammen mit Branchenkollegen, der Confederation of Indian Industries (CII) und der OECD im Rahmen des OECD Garment Forum in Paris eine Partnerschaft ein, die ursprünglich schon 2018 formiert wurde. Ziel ist die Unterstützung eines branchenweiten Due Dilligence-Ansatzes für verantwortungsvolle Geschäftstätigkeiten innerhalb des indischen Bekleidungs- und Textilsektors. Ein erfolgreicher Wandel in diesem Sektor erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der auf den betrieblichen Kontext zugeschnitten ist und die umfassende Zusammenarbeit mit der lokalen Branche fördert. Um die Arbeit der Plattform weiter voranzubringen, engagiert sich C&A auch in einem Unterausschuss (Lenkungsgruppe) mit Vertretern der indischen Branche, von globalen Marken, der CII und der OECD-Sekretariate.
Darüber hinaus veranstalteten die Mitglieder dieser Partnerschaft zwei runde Tische, um das Bewusstsein für den Due Diligence-Prozess der OECD zu stärken, Informationen von globalen Marken über die Treiber der Sorgfaltspflichten auszutauschen und von den Bekleidungs- und Textilherstellern in Indien zu erfahren, vor welchen Herausforderungen sie bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten begegnen:
Dieses Engagement wurde auch 2019 mit weiteren Aktivitäten fortgesetzt, einschließlich der Basisbewertung der OECD, die für ein gemeinsames Verständnis der wesentlichen Due Diligence-Risiken in der Bekleidungs- und Textillieferkette Indiens sorgt.
Europa hat einen der bedeutsamsten Zuströme von Migranten und Flüchtlingen in seiner Geschichte erlebt. Der Bürgerkrieg und Terror im Nahen Osten und in Afrika führten zu einer Migration, durch die viele Flüchtlinge auf der Suche nach einem besseren Leben ihr Leben riskierten. Zu den treibenden Kräften für die gefährliche Reise gehörten die Konflikte in Süd- und Mittelamerika sowie in Syrien, Afghanistan, Myanmar und im Südsudan. Laut dem UNHCR stammte der Großteil (57 %) der insgesamt 68,5 Millionen Flüchtlinge weltweit aus nur diesen drei Ländern (Quelle: UNHCR und UNHCR Global Trends Report 2017).
Gemeinsam mit Vertretern von NGOs, Unternehmen und multilateralen Führungskräften sowie Experten nahmen wir an einem Workshop teil, der vom Center for Global Development und der Tent Partnership for Refugees organisiert wurde. Ziel war es, die Barrieren zu untersuchen, die Flüchtlinge daran hindern, einen Arbeitsplatz zu finden. Zudem sollte ein Konzept für ein stärkeres Engagement der Unternehmen im politischen Dialog entwickelt werden, das den Zugang der Flüchtlinge zum offiziellen Arbeitsmarkt erleichtert. Durch die Bereitstellung eines besseren offiziellen Marktzugangs würden sich erhebliche Vorteile für Flüchtlinge, Aufnahmeländer und Unternehmen ergeben. Wir setzen unser Engagement mit dem Center for Global Development und anderen Wissenspartnern fort, um unsere Unterstützung weiter zu optimieren und so eine größere Wirkung zu erzielen.
Wir haben unsere Richtlinie zum Thema Wanderarbeit basierend auf den Empfehlungen der Ethical Trading Initiative (ETI) aktualisiert. Wir sind überzeugt, dass der Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeiter, einschließlich Gastarbeiter, entscheidend sind, um deren Würde und Rechte zu schützen. Wir sind uns bewusst, dass die Überwachung und Verbesserung der Beschäftigungspraktiken und Arbeitsbedingungen für Gastarbeiter eine Herausforderung sein kann. Die aktualisierte Richtlinie von C&A legt die Verantwortlichkeiten unserer Lieferanten und deren Produktionsstätten dar. Dies soll sicherstellen, dass die Grundprinzipien für die Beschäftigung von Gastarbeitern gemäß den ILO Core Conventions erfüllt und das vor Ort geltende Arbeitsrecht sowie unser Code of Conduct eingehalten werden.
Generell zeigt sich unser Ansatz zur Bewältigung der Flüchtlingskrise darin, wie wir syrische Flüchtlinge in der Türkei unterstützen. In der Türkei befinden sich Schätzungen zufolge 3,6 Millionen Flüchtlinge aus Syrien (Quelle: World Vision). Die Arbeitnehmer des Landes leiden regelmäßig unter niedrigen Löhnen, schwacher Durchsetzung von Arbeitsnormen, informellen und ungeregelten Arbeitsbedingungen, geschlechtsspezifischer Gewalt und Herausforderungen im Hinblick auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit. All dies erschwert die Arbeitsbedingungen erheblich. Diese Situation wird zusätzlich verschärft durch die syrische Flüchtlingskrise.
Unsere Teams vor Ort haben sich aktiv an wichtigen Initiativen beteiligt, um den syrischen Flüchtlingen gemeinsam mit der ETI und der Fair Labor Association (FLA) bessere Lösungen und Schutzmaßnahmen in der Bekleidungsindustrie zu bieten.
Der Schutz dieser gefährdeten Arbeitnehmer und ihr Recht auf Arbeit haben oberste Priorität. C&A war eine der ersten Marken, die die türkische Regierung um ein Verfahren bat, das es Flüchtlingen ermöglichen sollte, eine legale Arbeitserlaubnis zu erhalten. Das Verfahren trat schließlich im Januar 2016 in Kraft. In Zusammenarbeit mit der FLA haben wir auch eine Broschüre entwickelt, die Flüchtlingen hilft zu verstehen, wie sie sich in der Türkei um einen Arbeitsplatz bewerben können, was sie in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte zu erwarten haben und wie sie diese verteidigen können.
Obwohl wir keine illegalen Flüchtlinge in unserer türkischen Lieferkette feststellten, haben wir unser unangekündigtes Audit-Protokoll für jede Produktionseinheit fortgesetzt, um sicherzustellen, dass keine Arbeiter missbraucht werden. 2019 und darüber hinaus werden wir weiterhin syrische Flüchtlinge in der Türkei unterstützen, indem wir uns an Initiativen zur Rekrutierung, Sensibilisierung und sozialen Integration beteiligen.
C&A ist nach wie vor tief besorgt über die anhaltende Verfolgung der Rohingya in Myanmar und wir verurteilen die gemeldeten Menschenrechtsverletzungen auf das Schärfste. Seit 2017 flohen mehr als 900.000 Rohingya aus Myanmar über die Grenze nach Bangladesch – eine tragische Flüchtlingskrise. Der UNICEF zufolge handelt es sich bei der Hälfte der Flüchtlinge um Kinder oder äußerst schutzbedürftige Menschen. C&A und die C&A Foundation[1] arbeiten weiter zusammen daran, den Schutz dieser schutzbedürftigen Menschen zu fördern. Auch 2018 und 2019 unterstützte die C&A Foundation[1] wieder den Schutz dieser schutzbedürftigen Menschen.
Erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung von Flüchtlingen aus Myanmar
[1] Im Januar 2020 wurde die C&A Foundation Teil der Laudes Foundation.